Wie jedes Bauwerk unterliegt auch unser Kanalsystem einem natürlichen Alterungsprozess und diversen Umwelteinflüssen. In bestimmten Zeitabständen ist es deshalb erforderlich, den Zustand des Kanalsystems untersuchen zu lassen.
Damit wird eine zuverlässige Ableitung und Reinigung des Abwassers gewährleistet und eine rechtswidrige Verschmutzung der Untergrunds sowie eine Verkehrsgefährdung durch Hohlraumbildung verhindert.
Rechtliche Grundlage für die Überprüfungspflicht ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit einschlägigen Normen sowie die kommunalen Entwässerungssatzungen. Danach müssen bestehende Abwasserleitungen mit rein häuslichem Abwasser bis 31.12.2015 untersucht und wasserdicht sein.
Unsere kompetenten Mitarbeiter, mit Fahrzeugen und Geräten auf neustem Stand der Technik, lösen die Probleme umweltfreundlich rund um Ihr Kanalsystem: